Summarium, Band G 1: Inhaltsverzeichnis

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TitelblattS. 2

Repertorium rubricarum seu fasciculoreum deß Ambtes SonnenbergS. 7
G.ASonnenbergische Kaufbriefe und Akten Johann Guttensohns. Auch Junker Jos. Zollikofers und Obrist Johann Konrads von Beroldingen, dieser Herrschaft ehemaligen Besitzern.S. 19
G.BKaufakten der Herrschaft Sonnenberg, wie diese an die Stadt St. Gallen verkauft und per Retractum an das Gotteshaus Einsiedeln und Interessierte verkauft worden.S. 39
G.CBesondere Kaufakten um Stück und Güter, auch um Kapitalbriefe auf die Sonnenbergischen Untertanen, die in dem Hauptkauf nicht einbegriffen waren; item die beigelegten Streitigkeiten wegen Abgang des Masses, das sich laut Kaufbrief nicht richtig gefunden.S. 63
G.DAbrechnung der Einnahmen und Ausgaben und Übergabe der konföderierten Gotteshäuser der Herrschaft Sonnenberg an Einsiedeln und darüber getane Huldigung.S. 71
G.EOffnung, Gebot und Verbot, Gerechtsamen, wobei auch die Generalmarchen der Herrschaft Sonnenberg. Auch hochobrigkeitliche Ordnungen für die Gerichtsherren, wie sie sich in Gerichtshändeln zu verhalten haben, samt der Gerichtsämterbesetzung nach dem 1712 Landfrieden.S. 75
G.FOffnung und besondere Gerechtsame, Burgerrechte und Einzugs halber der Vogtei Mazingen, samt den Gerichtsmarchen derselben.S. 115
G.GDas Burgerrecht und Einzungsrecht der Herrschaft Sonnenberg und der Gemeinde Stettfurt.S. 141
G.HEinzugsrecht und Bürgerrecht, auch Trieb und Trätt des Dörfleins Kalthäusern.S. 155
G.IDie Vogtsteuer zu Stettfurt und zu Mazingen.S. 163
G.KDas Forstamt zu Mazingen und Stettfurt.S. 171
G.LDie Jagdbarkeit und Fischenzen in der Herrschaft Sonnenberg.S. 175
G.MSchmieden und Schmiedenrecht der Herrschaft Sonnenberg zu Stettfurt, Mazingen und Haldingen.S. 185
G.NDes Gerichtsschreibers Bestallung und Eid.S. 189
G.OErlangte Urteile wegen Frevel und Strafen, die obrigkeitlich laut Offnung gesprochen worden.S. 195
G.PEingriff der Stadt Frauenfeld in die Sonnenbergischen Recht, da sie unbegrüsst sich angemasst haben, und zwar durch den Landgerichtsknecht, einige Holzfrevler von Mazingen vor sich zu zitieren.S. 207
G.QGerichtsmarchen zwischen den Sonnenbergischen und Wengischen Gerichten, auch den Wengischen und Lommis Gerichten insbesondere.S. 215
G.RGerichsmarchen zwischen Sonnenberg, Spiegelberg und Lommis.S. 225
G.SGerichtsmarchen zwischen Sonnenberg und den Stadtgerichten Frauenfeld wie auch Wellenberg bei Thundorf.S. 235
G.TGerichtsmarchen zwischen Sonnenberg, Awangen und Wittenwil.S. 243
G.VTavernengerechtigkeit zu Stettfurt.S. 251
G.WDas Wirtshaus und die Taverne zu Mazingen.S. 257
G.XDie Mühle zu Stettfurt.S. 269
G.YMarkt und Zoll für den Thurgau, besonders für Sonnenberg.S. 275
G.ZDie Ziegelhütte zu Mazingen und das dazu gehörige Gütlein.S. 283
G.AAUrbarien und Briefe um Grundzinse.S. 287
G.BALeibeigenschaft und davon abhängender Fall und Lass, Fasnachtshühner, Hühnergeld und Dienste.S. 303
G.CADas Tüffenthal, dessen Weiden und Steinbruch.S. 335
G.DAKaufbrief um Haus und Hofstattsamt, andern Stücken als Wieswachs, Ackerfeld, Reben und Holz auf und in dem Tobel.S. 341
G.EADen kleinen und grossen, auch Wein- und Neugrüttzehnten des Immenberger Lehnenshofes.S. 351
G.FADen Teussiacker betreffend auf der hohen Rütti und dessen Zehntenbefreiung von der Pfrund Lustorf.S. 375
G.GASchlossgüter in der Herrschaft Wellenberg gelegen. Den Böndler und Fotzackerwies, Jauch und dessen respektive Zehntenbefreiung, Ebnet samt dessen Zehntenmarchung, Vüglimoos, allwo 3 Juchart Zehnten Sonnenberg gehören.S. 379
G.HAWiesen des Schlosses Sonnenberg, die innert seinen Gerichten liegen.S. 391
G.IAReben des Schlosses Sonnenberg.S. 403
G.KAKaufbriefe und Ackerfeld.S. 417
G.LADer Herrschaft Sonnenberg Höfe zu Mazingen, Huobhof und Samlungsgut.S. 427
G.MADer Weiher und Weiherwiese, samt dabei liegenden Äckern der Herrschaft Sonnenberg zu Mazingen betreffend.S. 441
G.NAWaldung und Hölzer zu der Herrschaft Sonnenberg gehörig.S. 453
G.OAGrosse Zehnten zu Stettfurt, Köll, Kalthäusern, Rütti und Kagelrain, deren halber Teil Eigentum der Herrschaft Sonnenberg, der andere halbe Teil Hohenklingenisches, jetzt Fürstenbergisches Lehen ist.S. 465
G.PAWeinzehnten zu Köll und Stettfurt.S. 479
G.QAStreit und darüber ergangene Urteile und Verträge wegen des Weins- und Kornzehnten, vom Neugrütt herrührend, zwischen dem Haus Tobel und der Herrschaft Sonnenberg.S. 493
G.RADer kleine Zehnten zu Sonnenberg, Immenberg, Köll, Stettfurt und Kalthäusern und dessen Kauf an die Herrschaft Sonnenberg.S. 511
G.SARetiones und Dokumente, was für Gersten in grossen und kleinen Zehnten gehöre.S. 523
G.TADie Zehntenbereinigung im Thurgau und Mandate, dass der Zehnten von allen auf dem Erdboden wachsenden Früchten soll gegeben werden.S. 531
G.VAErkenntnisse, dass der Heu-, Emd- und Graszehnten von allen Wiesen und Baumgärten solle gegeben werden.S. 539
G.WAImmenberger Weinrechnung zwischen den Herrschaften Sonnenberg, Spiegelberg und Lommis.S. 547
G.XAEcclesiastica zu Sonnenberg in dem Schloss, auch den evangelischen Kirchenbau zu Stettfurt betreffend.S. 549
G.YADie Besalzung im Thurgau.S. 559
G.ZASonnenbergische Handlehen, deren Lehensbücher, auch wie das Schloss Sonnenberg selbst von der Lehenschaft befreit worden ist.S. 563
G.ABRequisitionen und Mutschein nach Absterben des Lehensherrn und Lehenträgers und den Ehrschatz um die Fürstenbergischen Lehen zu Sonnenberg.S. 573
G.BBDie wirkliche Belehnung zu Fürstenberg und dabei in Obacht zu nehmende Formalitäten, auch derentwegen habende Lehensdifferenzen, Lehenstaxen, Schreibtaxen und Reiskösten etc. betreffend.S. 589
G.CBFürstenbergische Lehensbriefe um Gericht, Zwing und Bann, auch um die Mühle zu Mazingen und den halben Zehnten zu Stettfurt.S. 619
G.DBAlte und neuere Lehensbriefe von Hohenklingen und Fürstenberg um einige Stücke Güter, die jetzt der Herrschaft Sonnenberg afterlehensweise zu verleihen übergeben worden sind.S. 631
G.EBUrbarien und Lehensbücher der Fürstenbergischen Lehen, die von der Herrschaft Sonnenberg empfangen und wiederum als Afterlehen verliehen werden, samt der Lehenstaxe dieser Güter.S. 643
G.FBReversbriefe des Gotteshauses Fischingen um 2/3 Zehnten des Korns, Habers, Weins und Heus zu Mazingen; Zehntenbeschreibung, auch Lehensschilling.S. 651
G.GBDas streitige Wort "Decimator generalis" gegen Fischingen wegen dem Zehnten zu Mazingen.S. 663
G.HBDer dritte Teil Zehnten zu Mazingen, wie dieser an das Gotteshaus Magdenau gekommen, deswegen entstandene Lehenstreitigkeiten, Reversbriefe etc.S. 669
G.IBDie Mühle zu Mazingen und ihr Lehenfall.S. 689
G.KBLehensbriefe um die Wüesti, die ein Lehen vom Gotteshaus St. Gallen ist und um den Brüel zu Stettfurt, der ein Sonnenberger Lehen ist.S. 699
G.LBDes obern und niedern Hofes, auch des Oberherters Schuppose Grundzins und Lehenschaft Befreiung.S. 709
G.MBOb die Tote Hand zu Akquisition ihrer Erblehen fähig sei? Oder ob man der toten Hand ihr uraltes natürliche Recht zu Akquisation ihrer Erblehen nehmen könne?S. 713
G.NBWahl eines katholischen Landeshauptmanns.S. 721
G.OBKriegssachen, Rüstungen und Kösten und deshalb gehabten Streitigkeiten der Gerichtsherren mit den Quartierhauptleuten.S. 725
G.PBStreitigkeit der ritterlichen Commenda Tobel in ihrem Lehenshaus zu Kalthäusern wider der Herrschaft Sonnenberg Gericht, Zwing und Bann.S. 745
G.QBZugrecht der geistlichen und weltlichen Gerichtsherren und Landeinsassen im Thurgau.S. 751
G.RBEhaften der Herrschaft Sonnenberg.S. 757
G.SBDie auf der Herrschaft Sonnenberg gestandenen, übernommenen und abbezahlten Schulden samt Quittungen, ausgelösten Schuldbriefen, besonders auch die 2’000 Sonnenkronen, die beim löblichen Stand Luzern gestanden und per 6’000 fl. ausgelöst worden, betreffend.S. 759
G.TBStreitigkeiten wegen der Verlehnung der Mühle zu Mazingen nach dem Tod des Lehensträgers Hans Jörg Ammann, Müllers sel. mit seiner hinterlassenen Ehefrau Margaretha Gubler, auch das Verkomnis mir ihr, den 11. Juli 1787.S. 769
G.VBRevers für die Gemeinden Mazingen, Stettfurt und Kalthäusern, auch Gachnang wegen ausgekaufter Fallgerechtigkeit, den 11. August 1796.S. 773
G.WBEinnahmen und Ausgaben der Herrschaft Sonnenberg.S. 775
G.XBBeschreibung der Gefälle, die die Herrschaft Sonnenberg jährlich ab dem Kehlhof und sogenannten Petermannsgut zu Stettfurt gegeben.S. 781
G.YBAlte Baurisse, Pläne und Zeichnungen von Sonnenberg.S. 783
G.ZBMiscellanea.S. 787

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Letzte Aktualisierung: 02.02.2013 – Impressum
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