Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
19.8.1497 / -
Regest
Bürgermeister und Rat von Konstanz entscheiden zwischen Abt Konrad III. von Hohenrechberg zu Einsiedeln, Verweser der Propstei St. Gerold, und seinen zu bemeldeter Propstei gehörigen Untertanen an einem - und dann Sigmund von Brandis und seinen zur Herrschaft Blumenegg gehörenden Untertanen am andern Theil, betreffs des Besitztums der freien Walser, und zwar zu Gunsten Abt Konrads.
Kommentar Regest
Regest nach Morel, Nr. 1107
Überlieferung
A (Original), KAE, F.YB.5
Signatur
Titel
Urteil des Rats von Konstanz zwischen Abt Konrad von Hohenrechberg und Sigmund von Brandis, Freiherr von Blumenegg, über Besitz der freien Walser
Inhalt
Datierung
19.8.1497
Objekttyp
Heft (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 1107 (Regest)
Text Regest
Burgermeister und Rath von Konstanz entscheiden zwischen Conrad, Abt zu Einsiedeln und Verweser der Propstei St. Gerold, und seinen zu bemeldeter Propstei gehörigen Unterthanen an einem - und dann Sigmund v. Brandis und seinen zur Herrschaft Blumenegg gehörenden Unterthanen am andern Theil, Betreffs des Besitzthums der freien Walser, und zwar zu Gunsten Abt Conrads.
Kommentar Edition
"Diesem Akt sind viele Urkunden eingefügt."
DAE, P, Nr. 87, S. 128 (Edition)