Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
ca. 1389 / Fahr
Regest
Testament der Meisterin Margarethe von Westerspühl: Sie stiftet sich selbst ein Jahrzeit, ausserdem den Frauen von Fahr, dem Kaplan und dem Leutpriester. Besonders berücksichtigt wurden eine Frau von Hertlingen, Anna von Jestetten und Klara von Gachnang. Rätselhaft ist die Einfügung eines Urbars. Sind damit tatsächlich Güter, die der Meisterin als Privatperson zinspflichtig waren, aufgezählt, hätte Margarethe von Westerspühl über mehr als 30 Renten verfügt. Eingefügt ist auch eine Anordnung der Clara von Gachnang über die Verwendung ihrer Besitztümer.
Kommentar Regest
Regest aus Regesten Fahr, Q139
Überlieferung
B (Abschrift), KAE, D.M.1, Teil 2, Fol. 45r-46v
Signatur
KAE, D.M.1, Teil 2, Fol. 45r-46v
Titel
Necrologium Fahrense (Stifts- und Totenbuch des Gotteshauses Fahr)
Inhalt
Originaltitel: Stifts- und todtenbuch des gottshauses Fahr O.S.B.

Papierhandschrift:
S. 0j–0q: Vorrede; (übrige Seiten leer)
S. 1–77: Necrologium, gegliedert nach Monaten und Tagen; z.T. mit Ergänzungen aus dem Necrologium des Klosters Einsiedeln von 1640 (s.a. Kommentar zur Datierung)
S. 78–102: Besondere Stiftungen, Testamente, etc. von Klosterfrauen
S. 103–108: Kirchenweihe und -bau zu Fahr, u.a
S. 109–113: Kataloge der Klosterfrauen von 1689 und 1775, u.a
S. 114–120: Reductio der Jahrzeiten und Vigilien, Messen und Ämter von 1774
S. 121-127: leer
S. 128: Nachträge und Anmerkungen, 1882 und 1886.

Pergamenthandschrift:
Fol. 1–44r: Necrologium Fahrense, gegliedert nach Monaten und Tagen; z.T. mit späteren Nachträgen (s.a. Kommentar zur Datierung).
Auf fol. 20 und 21 ist das Testament der Dorothea Hemerlin eingeschoben.
Fol. 44v–48: Verschiedene Nachträge.
Datierung
1350 - 1775
Objekttyp
Buch (Deutsch, Latein)
Regesten/Editionen
Regesten Fahr, Nr. Q139 (Regest)
Text Regest
Testament der Meisterin Margarethe von Westerspühl: Sie stiftet sich selbst ein Jahrzeit, ausserdem den Frauen von Fahr, dem Kaplan und dem Leutpriester. Besonders berücksichtigt wurden eine Frau von Hertlingen, Anna von Jestetten und Klara von Gachnang. Rätselhaft ist die Einfügung eines Urbars. Sind damit tatsächlich Güter, die der Meisterin als Privatperson zinspflichtig waren, aufgezählt, hätte Margarethe von Westerspühl über mehr als 30 Renten verfügt. Eingefügt ist auch eine Anordnung der Clara von Gachnang über die Verwendung ihrer Besitztümer.