Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
17.4.1364 / Burg Rosenegg
Regest
Freiherr Johann von Rosenegg, Ritter, vergleicht sich mit Abt Markwart von Grünenberg und dem Konvent von Einsiedeln wegen der Kinder eines leibeigenen Ehepaares, welche unter die beiden Kontrahenten verteilt werden.
Kommentar Regest
Regest nach Morel, Nr. 400
Überlieferung
A (Original), KAE, C.FA.3
Signatur
Titel
Vergleich zwischen Johann von Rosenegg und dem Kloster Einsiedeln wegen der Aufteilung der Kinder eines leibeigenen Ehepaares
Inhalt
"1364, freitag nach pfingsten, mai 17.
Vergleich zwischen abt Marquard von Grünenberg und Johann von Rosenegg, freiherr und ritter.
Ulrich Vorster, ein eigenmann des von Roesenegg hat Anna Frankin, die dem gotteshaus Einsiedeln als eigen zugehört, zur ehe genommen. Die Kinder sollen deshalb geteilt werden, die Hälfte gehöre an den Rosenegg, die andere an das gotteshaus. Stirb das weib vor dem manne und hinterlässt kinder, so soll das gotteshaus nur einen gewöhnlichen schlechten fahl nehmen, ebenso falls der mann vor dem weibe sterben würde der von Roesenegg. Wenn aber der ehe keine kinder entsprossen, so darf jeder vertragsabschliessende teil den vollen dem rechte entsprechenden fahl nehmen.
DAE. RS. 77."
Datierung
17.4.1364
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 400 (Regest)
Text Regest
Freiherr Johann v. Rosenegg, Ritter, vergleicht sich mit Abt Marquard und dem Convent von Einsiedeln Betreffs der Kinder eines leibeigenen Ehepaares, welche unter die beiden Contrahenten vertheilt werden. - Sigel des v. Rosenegg.