Datum / Ort | 1.9.1399, Zürich |
Regest | Johann Meyer von Knonau und andere Bürger von Zürich schlichten in Auftrag des Bürgermeisters und des Rates von Zürich einen Streit zwischen dem Einsiedler Abt Ludwig I. von Thierstein und Walter von End (ohne Amtsbezeichnung) und bestimmen, dass die bestehende Verordnung zwischen Propst und Klosterfrauen von Fahr in Kraft bleiben soll. Streitsachen sollen sie vor den Abt bringen. Wenn dieser innert einem Monat nicht schlichtet, bezahlt er Walter von End hundert Gulden. Sollte der Abt den Walter von End vorladen, dieser erscheint aber nicht, bezahlt er dem Abt hundert Gulden. Die Klage des Propstes gegen den Abt wegen eines Opferstocks bei der Frauenkappelle in Einsiedeln soll untersucht werden. |
Kommentar Regest | Regest nach Regesten Fahr, Q162 |
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Morel, Nr. 562 (Regest) [ Detail ] |
Regesten Fahr, Nr. Q162 (Regest) [ Detail ] |
Überlieferung | A (Original), KAE, D.F.3 |
Signatur | KAE, D.F.3 |
Summarium | D 1, S. 42 |
Titel | Johann Meyer von Knonau und andere Bürger von Zürich schlichten in Auftrag des Bürgermeisters und des Rates von Zürich einen Streit zwischen dem Einsiedler Abt Ludwig Thierstein und Walter von Ende wegen der Ordnung in Fahr |
Inhalt | "1399, September 1. Eine andere thädung zwischen Walther von Ende, kuster zu Einsiedeln und abt Ludwig von Thierstein, wegen der ordnung im Fahr: beschehen von Johann Mayer von Knonau, alt burgermeister, Rudolph Nestaler, Rudolph Klichmatter und Jakob Glenter, burger zu Zürich mit wissen und willen der parteien: ..." Enthält: Urkunde: Urkundenarchiv Akte: Aktenarchiv |
Datierung | 1.9.1399 |
Objekttyp | (Deutsch) |
Personen | Ludwig I. von Thierstein (ID 1119) |
Edition | Morel, Nr. 562 (Regest) |
Text Regest | Johann Meyer von Knonau, Altburgermeister, Rudolf Netstaler, Rudolf Kilchmatter und Jakob Glenter Burger zu Zürich, tädigen nach dem Willen des Burgermeisters und der Räthe in Zürich in einem Streit zwischen Abt Ludwig Thierstein und Walter von Ende, Propst in Fahr, und bestimmen, dass die Verordnung zwischen Propst und Klosterfrauen in Kraft bleibe; Streitsachen sollen sie vor den Abt bringen, und schlichtet dieser inner einem Monat nicht, so zahlt er dem Propst 100 Gulden; ladet aber der Abt den Propst vor und dieser erscheint nicht, so zahlt er dem Abt ebenfalls 100 Gulden. Auch die Klage des Abts gegen den Propst wegen eines Opferstocks bei der Frauenkapelle in Einsiedeln soll untersucht werden. |
Edition | Regesten Fahr, Nr. Q162 (Regest) |
Text Regest | Johann Meyer von Knonau und andere Bürger von Zürich schlichten in Auftrag des Bürgermeisters und des Rates von Zürich einen Streit zwischen dem Einsiedler Abt Ludwig Thierstein und Walter von End (ohne Amtsbezeichnung) und bestimmen, dass die bestehende Verordnung zwischen Propst und den Klosterfrauen von Fahr in Kraft bleiben soll. Streitsachen sollen sie vor den Abt bringen. Wenn dieser innert einem Monat nicht schlichtet, bezahlt Walter von End hundert Gulden. Sollte der Abt den Walter von End vorladen, dieser erscheint aber nicht, bezahlt er dem Abt hundert Gulden. Die Klage des Propstes gegen den Abt wegen eines Opferstocks bei der Frauenkappelle in Einsiedeln soll untersucht werden. |