Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
29.5.1406 / -
Regest
Spruchbrief von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich zwischen der Meisterin und dem Konvent von Fahr und Walter von End, dem Custos von Einsiedeln. Walter von End bleibt Propst von Fahr, soll aber nur noch zuständig für geistliche Belange sein. In weltlichen Dingen mögen die von Zürich und Fahr, wenn sie es für notwendig halten, einen Pfleger und dieser einen Schaffner wählen, welcher die Einnahmen und Ausgaben zu besorgen hat und jährlich dem Abt, dem Propst und den Räten von Zürich Rechnung abliefern muss.
Kommentar Regest
Regest nach Regesten Fahr, Q169
Kommentar Ueberlieferung
Zwei Originale (KAE, D.F.4. und D.F.4a.)
Überlieferung
A (Original), KAE, D.F.4
Signatur
Titel
Bürgermeister und Rat zu Zürich: Spruchbrief zwischen Walther von Ende, Kuster zu Einsiedeln, und der Meisterin und Konvent zu Fahr
Inhalt
"1406, mai 29.
Spruchbrief zwischen Walther von Ende, konventherr und kuster zu Einsiedeln, einerseits, und der meisterin und dem konvent zu Fahr; beschehen durch burgermeister und rat zu Zürich, auf welche die parteien williglich und mit gunst und erlaub des fürstabtes Hugo von Rosenegg zu Einsiedeln gekommen sind. ..."

Enthält:
Urkunde: Urkundenarchiv
Akte: Aktenarchiv
Datierung
29.5.1406
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
A (Original), KAE, D.F.4a
Signatur
Titel
Bürgermeister und Rat zu Zürich: Spruchbrief zwischen Walther von Ende, Kuster zu Einsiedeln, und der Meisterin und Konvent zu Fahr
Inhalt
"1406, mai 29.
Spruchbrief zwischen Walther von Ende, konventherr und kuster zu Einsiedeln, einerseits, und der meisterin und dem konvent zu Fahr; beschehen durch burgermeister und rat zu Zürich, auf welche die parteien williglich und mit gunst und erlaub des fürstabtes Hugo von Rosenegg zu Einsiedeln gekommen sind. ..."
Datierung
29.5.1406
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 594 (Regest)
Text Regest
Spruchbrief zwischen Walther v. Ennde, Kuster zu Einsiedeln, und der Meisterin und Convent zu Fahr, beschehen von Burgermeister und Rath der Stadt Zürich, mit Urlaub Herrn Abts Hugo von Einsiedeln. Laut dem Spruchbrief soll der v. Ende Propst des Gotteshauses Fahr in geistlichen Dingen sein; was aber die weltlichen Sachen anbelangt, so mögen die von Zürich und Fahr einen Pfleger, und dieser, mit ihrem Rathe, einen Schaffner erkiesen, welcher das Einnehmen und Ausgeben zu besorgen, und jährlich dem Abt Rechnung zu geben hat.
Kommentar Edition
"(Hievon zwei gleichlautende Urkunden.)"
Regesten Fahr, Nr. Q169 (Regest)
Text Regest
Spruchbrief von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich zwischen der Meisterin und dem Konvent von Fahr und Walter von End, dem Custos von Einsiedeln. Walter von End bleibt Propst von Fahr, soll aber nur noch zuständig für geistliche Belange sein. In weltlichen Dingen mögen die von Zürich und Fahr, wenn sie es für notwendig halten, einen Pfleger und dieser einen Schaffner wählen, welcher die Einnahmen und Ausgaben zu besorgen hat und jährlich dem Abt, dem Propst und den Räten von Zürich Rechnung abliefern muss. Der Propst von Fahr soll nur, wenn die Merhheit der Frauen seinen Rat in geistlichen Dingen verlangt, ins Kloster kommen und dort wohnen. Für weitere weltliche Streitigkeiten sind Bürgermeister und Räte Schiedsrichter, in geistlichen Dingen soll der Abt entscheiden. Neben dem Stadtsiegel hängt in der Mitte das Fahrer Propsteisiegel (gekreuzte Ruder), daneben noch das Privatsiegel Walter von Ends.