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KAE (Archiv) >
    A11 (Teilarchiv) >
        F: St. Gerold (Amt) >
            Temporalia (Bestandsgruppe) >
Identifikation
SignaturKAE, F.OC
TitelStreitigkeiten der Propstei St. Gerold mit Rankweil den Holzstreich im Propstwald und in der Alp Frutz 1672-1749 betreffend
Datierung1672-1859
VerzeichnungsstufeFaszikel
Umfang
Kontext
Datum der Ablieferung0000-00-00
Inhalt und innere Ordnung
Zugangs- und Benutzungsbedingungen
ZugangsbedingungenKeine Zugangsbeschränkung (Archivverordnung Art. 9.1 und 9.3)
Sachverwandte Unterlagen
Verwandte VerzeichnungseinheitenKAE, A.33/104
Anmerkungen


KAE › A11 › St. Gerold › Temporalia › Streitigkeiten der Propstei St. Gerold mit Rankweil den Holzstreich im Propstwald und in der Alp Frutz 1672-1749 betreffend ›
KAE, F.OC.1Schreiben der österreichischen Beamten in Feldkirch an Abt AugustinIndividualstück: Aktenstück1675Aktenarchiv; F 4, S. 92
KAE, F.OC.2Rescript von oö (Oberösterreichischer) Regierung zu Innsbruck an hl. Propst zu St. Gerold intimierend, dass vorläufiges Rescript unter 17. Juni keinen anderen Verstand jemahls gehabt habe als dass die Gemeinde Rankwyl gemäss dem vorangeregtem Kauf-Contract de anno 1657 (vid fasc. DB. Nor. 2) und darüber anno 1675 (vid §5) verrichteten Transaction die nothwendige Beholzung aus bedeuter(?) hinüber gelassen Waldungen ausgezeigt und ausgefolget werde. Individualstück: Aktenstück1710Aktenarchiv; F 4, S. 95
KAE, F.OC.3Extrakt des Protokolls betreffend den Vergleich zwischen St. Gerold und der Gemeinde RankweilIndividualstück: gebundene Akte1720-1741Aktenarchiv; F 4, S. 97
KAE, F.OC.4Definitiv-Urteil der österreichichen KommissionIndividualstück: Aktenstück1741Aktenarchiv; F 4, S. 103
KAE, F.OC.5Vergleich zwischen der Propstei St. Gerold und der Gemeinde RankweilIndividualstück: gebundene Akte1743-1744Aktenarchiv; F 4, S. 111
KAE, F.OC.6Libellus memorialis enthält nicht-originale Akten über die Streitigkeiten der Propstei St. Gerold mit der Gemeinde Ranlweil wegen des Holzstreichs im Propstwald der Alp FrutzIndividualstück: gebundene Akte1672-1744Bucharchiv; F 4, S. 113
KAE, F.OC.7Copia Oberkeitlichen Befehlsvon dem Oberamt zu Feldkirch an die von Rankwyl, die eine unmässige Holzschlagung in dem Propstwald der Alp Frutz machen wollten: wurde befohlen, dass die Rankwyler sich durchgehends in alles obgesagten Vergleichs de anno 1744 firgen(?) halbe auf keine Weise durch übermässige Holzschlag, oder zu des Wildbaus Ruin, noch aber zu Nachtheile der implorirenden Propstei St. Gerold Rechtsamen Contraveniren zu keinen Klag den Anlass geben, und daher ohne Anstand die bereits selbst aufgezeichnet Holzschlagung auf die Vergleichs-gemässene Art stellen, und diesem Vergleich Vollzug leisten sollen.Individualstück: Aktenstück1749Aktenarchiv; F 4, S. 113
KAE, F.OC.8Waldordnung der Berichten Rankwyl und Sulz; auch des Berichts Jaggberg(?) der Herrschaft FeldkirchIndividualstück: gebundene Akte1661Aktenarchiv; F 4, S. 114
KAE, F.OC.9Amtlich beglaubigte Vergleichs-UrkundeIndividualstück: Akte1873Aktenarchiv; F 4, S. 114
KAE, F.OC.10Marchung und Marchungserneuerung des Propstwaldes zwischen der Propstei St. Gerold und Rankweil, anno 1743, 1778, 1797. VOn P. Otmar Rüepp. Gibt einleitend eine kurze Geschichte des Propstwaldes und der frühern Marchungen, beschreibt dann die Marchung von 1797 und fügt pro memoria einige Bemerkungen bei.Individualstück: Aktenstück1797Aktenarchiv; F 4, S. 114
KAE, F.OC.11Die Vorsteherschaft von Rankweil an die Propstei St. Gerold beklagt sich, dass letztere durch Holzschlag und Schwemmen der Holzkultur auf der Propstalpe Nachteil und Schaden zufüge.Individualstück: Aktenstück1829Aktenarchiv; F 4, S. 115
KAE, F.OC.12DIe Vorsteherschaft von Rankweil an das kk. Land-Criminalgericht SonnenbergIndividualstück: Aktenstück1841Aktenarchiv; F 4, S. 115
KAE, F.OC.13Der Papst von St. Gerold, P. Augustin Frei, an das kk. Land- und Criminalgericht SonnenbergIndividualstück: Aktenstück1842Aktenarchiv; F 4, S. 116
KAE, F.OC.14Kk. Land- und Criminalgericht Sonnenberg an Propst P. Augustin Troiz. Wenn die Schwendung auch innerhalb der Grenzen vorgenommen wurde und keine Vergrösserung der Propstalpe zum Nachteile des Propstwaldes beabsichtigt war, so geschah sie doch um Gegensatz zur Waldbrandlöschordnung von 1824 nach welcher ohne politische Bewilligung und vorausgegangene ämtliche Untersuchung keine Schwemmung vorgenommen werden darf. Propst wird ferner angefragt, ob er, die die Marken zwischen Propstalp und Propstwald nicht richtig sein sollen, zu dieser Markenbereinigung gütlich beitragen wolle.Individualstück: Aktenstück1842Aktenarchiv; F 4, S. 117
KAE, F.OC.15Propst P. Augustin Frei an das kk. Land- und Criminalgericht Sonnenberg bedauert, dass er die Waldbrandlöschordnung nicht gekannt und darum unwissentlich dagegen gehandelt habe. Die lebende Markung, wie sie seit 800 Jahren bestanden, sei ihm genau genug. Auch könne er sich nicht entschliessen, zwischen Propstwald und Propst als zu marchen, die beide der Propstei gehören. Eine Ausmarkung werde wahrscheinlich zu Streitigkeiten führen.Individualstück: Aktenstück1842Aktenarchiv; F 4, S. 117
KAE, F.OC.16Ein Konzept-Zeddel über eine Markenbesichtigung derer von Rankweil mit dem PropstIndividualstück: Aktenstück1842 (ca.) Aktenarchiv; F 4, S. 117
KAE, F.OC.17Klageschrift der Vorsteherschaft von Rankweil an das kk. Bezirksgericht Bludenz gegen den Propst von St. Gerold, P. Damian Ingling. Man habe im Einverständnisse mit dem Propst die Grenzen zwischen Propstwald und Propstalp durch 57 Pflöcke bestimmt am 6. u. 7. August 1857. Am 31.August habe man an den bezeichneten Stellen Marktsteine gewetzt. Am 17. Sept. fand man sämtliche Markungen zerstört. Verdächtig dieser Sache sei der Propst von St. Gerold. Das Gericht möge denselben anhalten zur Wiedereinsetzung der Pfähle und Steine und zur Vergütung der Kosten. Wird Tagfahrt angeordnet auf den 18. November 1857 Individualstück: Aktenstück1857Aktenarchiv; F 4, S. 117
KAE, F.OC.18kk. Bezirksamt Bludenz an Propst Damian Ingli verurteilt denselben wegen Verkauf von 20 Stämmen aus dem Propstwald ohne eingeholte Bewilligung zu 5 fl. Strafe.Individualstück: Aktenstück1857Aktenarchiv; F 4, S. 118
KAE, F.OC.19K.k. Bezirksgericht Bludenz an Dr. Fussel, Advokat der Propstei St. Gerold, meldet, dass in der Rechtsache der Gemeinde Rankweil wider die Propstei St. Gerold wegen Vertragserfüllung und Übergabe von Holz aus der Propsteiwaldung, worüber das kk. Bezirksgericht Bludenz als Gericht am 27. Okt. d. J. und das kk. tirolisch-vorarlberigische Oberlandesgericht abändernd am 26. Januar d. J. erkannten, der kk. oberste Gerichtshof über die von den Beklagten angesuchte Revision das obergerichtliche Urteil vom 26. Januar l. J. mit Aufhebung der Revisionskosten zu bestätigen gefunden hat Individualstück: Aktenstück1858-1859Aktenarchiv; F 4, S. 118
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Letzte Aktualisierung: 30.01.2019 – Impressum
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