Identifikation | |
Signatur | KAE, F.RC |
Titel | Waldungen, deren Ordnungen, Einschlagwäder, Holzhauen, Brücken, Weg, Strassen und wem durch Wind etc. gefällte Holz gehöre. |
Datierung | 1698-1788 |
Verzeichnungsstufe | Faszikel |
Umfang | |
Kontext | |
Datum der Ablieferung | 0000-00-00 |
Inhalt und innere Ordnung | |
Zugangs- und Benutzungsbedingungen | |
Zugangsbedingungen | Keine Zugangsbeschränkung (Archivverordnung Art. 9.1 und 9.3) |
Sachverwandte Unterlagen | |
Anmerkungen |
KAE › A11 › St. Gerold › Temporalia › Waldungen, deren Ordnungen, Einschlagwäder, Holzhauen, Brücken, Weg, Strassen und wem durch Wind etc. gefällte Holz gehöre. › | |||||
KAE, F.RC.1 | Ausmarkung etlicher Wälder zu St. Gerold, in Valentschina und Planken, wobei auch Diebold von Geroldseck, Freiherr, als Pfleger zu Einsiedeln und Verweser der Propstei St. Gerold vertreten war. | Individualstück: Urkunde | 1526 | VACAT; F 4, S. 139 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.2 | Waldmarchung zu Blons: Extractus Kauf und Vergleichsbrief und Boden, Holz und Wald mit allen Rechten und Herrlichkeiten, nichts aufgenommen wir es die Herrschaft Blumenegg vor dieser Übergabe besessen, geübt, pratendigt(?) und hergebracht hat, für eigen, und independent. | Individualstück: | 1629-1648 | VACAT; F 4, S. 140 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.3 | Es haben sich die Unterthanen geklagt, dass hl. Propst schädlich Holz Haus, und dass einige Unterthanen von denen besten Wäldern aufgeschlossen werden. 2do darübe die fürstl. Declaration erfolget: dass die Hölzer, und Wälder nach, neuen und alten Rechten des Gottshauses seyen, wie auch die Ornungen zu machen; jeoch werde man jeerzeit auf der Unterthanen anhalten ihnen nach Nothdurft Holz zeigen. vid. fasc. 3io liegt (?) des Fürst Placidi eigen Handschrift, dass die Hölzer des Gottshaus Eigenthum seyen, aus welchen man dem Unterthanen aus Gnaden Holz gebe, und habe das Gottshaus die (?) mit Ziegel gedeckt um dem Holz zu verschonen. Man möge auch ihre Unterthanen eigen (?) , wenn das Gottshaus Holz Haus warum icht auch, wenn sie Heuen ? das Gottshaus schreibt ihnen Odnung von, und nicht sie dem Gottshaus. Wie sind befügt zu tun so wie als zu von das Gottshaus Weingarten und die Grafen. | Individualstück: | 1653 | VACAT; F 4, S. 140 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.4 | Revers Meister Jacob Schwarzmann,und Michael Bukel zum Sonntag, wegen eines Winters Stegs, so ihnen unterhalb der Mühli, zu Verfallen aufzurichtenerlaubt worden; welchen sie jedoch so bald esdie Obrigkeit befehlen wird, hinweg zu thun schuldig seyn sollen. | Individualstück: | 1655-1666 | VACAT; F 4, S. 141 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.5 | Hl. AdelricusSuter Probst zu St.Gerold erlaubet Hans Müller aus sonderbahren Gnaden unter der Kirchen zu Blons ein Haus, samt Fürststattund offenrecht auf einer neuen Hofstattzu bauen, jedoch soll er 30. Jahr lang noch weder mit Tach noch Brennholz die gemeine Wälder nicht beschweren: nach Verfluss deren 30.Jahren aber mag ein Probst es ihm erlauben oder nicht. Me Sveve erlaubte Heue(?) und Hoffstädte,so die hl. Probst denen Unterthanen zu St. Gerold erlaubt, und was sie darfür bezogen, besiche(?) die Rechenbücher von vielen Jahren, so bezeichnet sind mit litt. | Individualstück: | 1701 | VACAT; F 4, S. 141 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.6 | Schreiben der Stadt Feldkirchen vorgedachten h. Probst zu St. Gerold, dass erihnenaus seinen Waldungen einen gelegentlichen Bezirk gegen leidentliche Gebühr möchte zukommen lassen | Individualstück: | 1710 | VACAT; F 4, S. 142 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.7 | Gutachten Herrn Kanzlers Fassbind zu Einsiedeln, dass die Valentschinern ineiner gewüssen Alp, die ehedem der Herrschaft gewesen zu denen 3. aufzubauenden neuen Ställen, obschon bey 70 oder 80 Jahr keine Ställ allda erhalten worden, das Holz in selbiger Alp namenunddahin ziehen mögen,wohere dessentwegen keine besondere Alp-Ordnungen und Überkommnussen, auch keine lauwe Sorg darwider vorhanden seyen. | Individualstück: | 1728 | VACAT; F 4, S. 142 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.8 | Markung zwischen der Propstei St. Gerold eigenen, und zu der inneren Gaffadura gehörigen Wald gegen Gerolds-Bellen(?), und andersen Burtschers zu dem Gut Gurtinal gehörigen auch eignen Wald | Individualstück: Aktenstück | 1730 | Aktenarchiv; F 4, S. 142 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.9 | (?) Declaration des 4te, Art.der Ordinanz von anno 1730,29. Sept. | Individualstück: | 1730 | VACAT; F 4, S. 143 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.10 | Waldordnung in St. Gerold | Individualstück: Aktenstück | 1698 | Aktenarchiv; F 4, S. 144 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.11 | Schiedsspruch eines Schiedsgerichtes ratificiert und bestätigt von Propst P. Adelrich Suter,wegen Austeilung des Zimmer- und Brennholzes an die Leute ob und unter der Strohs | Individualstück: Aktenstück | 1720 | Aktenarchiv; F 4, S. 144 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.12 | Brief des Blumeneggischen Beramtmanns Konenberg und Antwort des Propstes P. Michael Schlageter die Brücke über die Lutz betr. | Individualstück: Aktenstück | 1778 | Aktenarchiv; F 4, S. 144 | [ Inhalt ] [ Detail ] |
KAE, F.RC.13 | Waldordnung in der Gemeinde Ranggen, erlassen von der Propstei St. Gerold | Individualstück: Aktenstück | 1788 | Aktenarchiv; F 4, S. 144 | [ Inhalt ] [ Detail ] |