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                KAE, F.IC: Konferenz zu Feldkirch, in welcher von den Kommissarien ein Beitrag zu dem Schanzwesen zu Bregenz begehrt wurde (Faszikel) >
Identifikation
SignaturKAE, F.IC.2
SummariumsseiteF 4, S. 6
TitelSchriftliche Erklärung im Namen der Reichsherrschaft Blumenegg mit Einschluss der Einsiedl. Propstei St. Gerolds Resolution
Datierung5.7.1675
VerzeichnungsstufeIndividualstück
Objekttyp0
Kontext
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt1mo Reserviert sich Blumenegg alle Reichsständige Immedietat, jura, Freiheiten regalien und solle diese gutwillige, und allein zu Kaiserlichem Respect beschehene Handlung ohnpraejudicierlich in allwegen, und ohne Consequenz seyn, und verbleiben.
2do Zu dem fortification und Schanzwerfen aber wolle Weingarten Semel et pro semper 1000fl. Ba[a]argeld geben zu Bezeugung guter Nachbarschaft; jedoch mit Vorbehalt ihrer Haben den Anforderungen von etlich tanzend Gutlden Schaden so sie wegen hnverschulden Execution in letzteren (?) erlitten; auch ohne Praejudiz von ihrem Landvogt anno 1646 zwar auf Ratification, aber öfters zu Innsbruck begehrten Revers.
3. Erbietet sich auch Blumenegg, aber nicht anderst, als im Fall der Noth nach willkürlichem Gutachten und mit gewissen Reservatis, mit ihrem Zuzug behülflich zu seyn.4. Hingegen soll man ihnen wegen diesem gethanen Erklärungen, und Verwahrungen, genügsamen schriftliche assecuration ertheilen.
Joan Franz (?) Kanzlans als Abgeordneter wegen der Reichsherrschaft Blumenegg.
5to. Erklärt sich auch St. Gerold, sub spe rati Illmi Principis des Zuzugs halber in Casu Necessitatis mit denen Weingart: reservatis, an Landvolk pro rata des ihre betreffenden Contingents zu concurrieren. So viel aber die Beihilfe an den Bergen zwischen reparations-Werken betrifft weil es scheine, dass Weingarten wegen seiner Herrschaft Blumenegg absonderliche Ursachen habe, so werden die St. Geroldischen Unterthanen wegen diesem verschont verbleiben. (Actum 5. July 1675).
Tags
Zugangs- und Benutzungsbedingungen
Zugangsbedingungenkeine Zugangsbeschränkung (Archivverordnung Art. 9.3)
Sachverwandte Unterlagen
Aufbewahrungsort der OriginaleIm Summarium F5 als fehlend registriert (Im Jahre 1806 aus dem Stiftsarchiv Einsiedeln an die k.k. österreichische Beamtung aushingegebenen und annoch diesem Archiv fehlenden Archivbestände über die Probstei St. Gerold im Vorarlberg. Zusammengestellt von P. Norbert Flüeler 1912.), KAE, B.16/48, S. 11.
Anmerkungen
VacatVACAT


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Letzte Aktualisierung: 30.01.2019 – Impressum
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