Identifikation | |
Signatur | KAE, F.OC.7 |
Summariumsseite | F 4, S. 113 |
Titel | Copia Oberkeitlichen Befehlsvon dem Oberamt zu Feldkirch an die von Rankwyl, die eine unmässige Holzschlagung in dem Propstwald der Alp Frutz machen wollten: wurde befohlen, dass die Rankwyler sich durchgehends in alles obgesagten Vergleichs de anno 1744 firgen(?) halbe auf keine Weise durch übermässige Holzschlag, oder zu des Wildbaus Ruin, noch aber zu Nachtheile der implorirenden Propstei St. Gerold Rechtsamen Contraveniren zu keinen Klag den Anlass geben, und daher ohne Anstand die bereits selbst aufgezeichnet Holzschlagung auf die Vergleichs-gemässene Art stellen, und diesem Vergleich Vollzug leisten sollen. |
Datierung | 28.7.1749 |
Verzeichnungsstufe | Individualstück |
Objekttyp | 0 Aktenstück |
Kontext | |
Inhalt und innere Ordnung | |
Tags | |
Zugangs- und Benutzungsbedingungen | |
Zugangsbedingungen | keine Zugangsbeschränkung (Archivverordnung Art. 9.3) |
Sprache | Deutsch |
Physische Beschaffenheit | Abschrift. |
Beschreibstoff | Papier |
Sachverwandte Unterlagen | |
Anmerkungen | |
Vacat | Vorhanden |