Identifikation | |
Signatur | KAE, F.RC.9 |
Summariumsseite | F 4, S. 143 |
Titel | (?) Declaration des 4te, Art.der Ordinanz von anno 1730,29. Sept. |
Datierung | 29.9.1730 |
Verzeichnungsstufe | Individualstück |
Objekttyp | 0 |
Kontext | |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | Enthält: 1mo Die Einschläg-wälder betreffend,allwo die Eigenthums-Besitzer ansonsten kein Holz ohnedas, was ihnen etwa gezeigt worden, zu hauen befürgt sind,imFall, dass in solchen Inschlägen vom Wind oder Rüffinen und Holz auf eines andern Baues und Boden gefällt wurde, sollen sie die besitzen des Walds berechtiget seyn, mit Abtrag des etwa den Duch verursachten, Schadens, dem Holz nach zu langen. Ein gleiches soll auch verstanden werden von denen Gemeinwäldern inden Alpen. 2do Was aber in denen Particular-Eigenthums Wäldern, die nicht eingeschlagen, oder von Zahmen Bäumen durch Wind, lauwes(?) umgeworfen, und auf andern Güter getragen wurde, soll es bey gedachten 4te Art. sein Verbleiben haben. 3io Wo aber einer den Holzschlag hätte, und aber der Grund und Boden,oder Weydgangin halbem Wald einemandern zugehörig wäre, solle das Halz demme zugehören der dem Holz-Streich hat. Actu 6 April 1734. Wie es auch hl.Amann zu St. Gerold in einem Memorial in der Einsiedlischen Kanzley eingegeben hat. |
Tags | |
Zugangs- und Benutzungsbedingungen | |
Zugangsbedingungen | keine Zugangsbeschränkung (Archivverordnung Art. 9.3) |
Sachverwandte Unterlagen | |
Aufbewahrungsort der Originale | Im Summarium F5 als fehlend registriert (Im Jahre 1806 aus dem Stiftsarchiv Einsiedeln an die k.k. österreichische Beamtung aushingegebenen und annoch diesem Archiv fehlenden Archivbestände über die Probstei St. Gerold im Vorarlberg. Zusammengestellt von P. Norbert Flüeler 1912.), KAE, B.16/48, S. 11. |
Anmerkungen | |
Vacat | VACAT |