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KAE, F.EC :: Gegenseitiges Recht in Steuer, Abzug und Einzug zwischen St. Gerold und Blumenegg; auch was gegen die Fremden beobachtet werde. (Bestand)  >

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, F.EC.1 Freiheitsbrief der Stadt Feldkirch durch Erzherzog Ferdinand 29. Apr 1525 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, F.EC.2 Schreiben Fürst Placidi an Herrn Prälaten Dominicus zu Weingarten wegen dem Abzug deren abgewechslete jetzt Blumeneggischen Unterthanen, so in der grossen Gross gesessen, welche sich beschwären, dass der Blumeneggische Landvogt den selbigen den Abzug erfordere, wann sie aus der Herrschafft Blumenegg in eine der 4. Arlenberigischen Herrschaften einziehen; welches doch weder von St. Gerold, noch von Blumenegg ihnen jemals zugemuthet worden, mit Recomendation ihnen ferneres des Abzugs wegen zu verschonen. 3. Jan 1665 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, F.EC.3 Antwort von Weingarten 21. Feb 1665 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, F.EC.4 Libell oder Acta: Acta wegen dem Abzug von denen Mittlen des Auskaufs R.P. Basilii Bickel, Professi Monry Einsidl. so im Blumeneggischen gebürtig, und wohnhaft war, und deswegen von dem Gottshaus Weingarten, als Herr zu Blumenegg, gefordert, und endlich auch erhalten worden. Laut unsern Verträgen (CB. 2 Art. 8) ist heiter ausgeworfen, dass wer aus der Herrschaft Blumenegg in das St. Geroldische ziehet, keinen Abzug zugeben verpflichtet sey, et vicissim; dahero als der junge Anton; jetzt R. P. Basilius Bickel, in das Gottshaus Einsiedlen als Professus auf- und angenommen worden, vermeinte man Einsielischerseits, weilen die Probstey St. Gerold mit Einsiedlen gänzlich incorporiert, und so zusagen ein Haus ist, in Aufrichtung des Auskaufs-COntract, und vi hujus nacher Einsiedlen zu ziehenden Mittlen gleicher Abzugs-Freyheit, wie die Probstey selbsten berechtiget zu seyn, und die Mittel P. Basilii, welcher sonsten im Blumeneggischen wohnhaft, bey seinem Eintritt ins Kloster imediate ohne Abzug auf Einsiedlen ziehen zu können und allein Herr Prälat von Weingarten hat sich alle Zeit widersetzt, so, dass nach vieljährigem Zwargütlichem Feder-Streit, Ihr von anno 1708, bis 1731 angedauert, endlich Einsidlen den Abzug zu erstatten sich bequemet hat, wie die beyliegende Original-Quittungen per 440 fl. h Basilius uf Einsiedlen gegeben, klar beweisen. Haec ab anno 1707 usque ad annum 1732. 1707 – 1732 Einzelstück: Akte Standard Schutzfrist
KAE, F.EC.5 180(?) Quittungen von der Herrschaft Bluemenegg, dass Einsiedeln für seines Capitularen P. Basilii Bickel ehemaligen Blumeneggischen Unterthans bezogenen Auskauf a 4400 flor. den Abzug 10 pro Cento in Summa 440 flor. bezahlt habe. Actum anno 1731 et 1732. (Notandum. Wobey zu merken, dass, wann der Auskaufs-Brief, diese Mittel an die Probstey zu St. Gerold zu bezahlen so wurde Weingarten, besag vorangezogen Vertrags, nichts von einem Abzug können praetendiren; und hat sich auch Herr Prälat von Weingarten mit deutlichen Worten erkläret, dass, wann gedachter h. Basilius nur ein Monath lang in dem St. Geroldischen territorio sich haushablich aufgehalten hätte, er keinen Abzug hätte begehren können, noch wöllen. videatur ipsum originale fasc. EB. No. 2.) 3. Nov 1731 – 29. Aug 1732 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, F.EC.6 Wegen Ein- und Auszug zwischen St. Gerold und Blumenegg 20. Sep 1771 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, F.EC.7 Gebühren beim Ein- und Auszug aus der Herrschaft Blumenegg 11. Feb 1750 Einzelstück: Akte öffentlich
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