Über die Archivordnung im Mittelalter ist wenig bekannt. Ältere Signaturen und Dorsualnotizen sowie der Aufbau des Burkardenbuchs zeigen, dass es bereits im 15. Jahrhundert eine Ämtereinteilung gegeben hat.
Um 1629, als Placidus Reimann (1629-1670) Fürstabt wird, kommt es zur ersten fassbaren, systematischen Aufarbeitung des Archivs (alle Akten erhalten eine Signatur). Neben dieser Neuordnung werden die wichtigsten Schriftstücke gemäss der Archivordnung in Kopialbücher (Documenta, 14 Bände) eingetragen, so dass man die Texte aller wichtigen Stücke lesen kann, ohne das Original strapazieren zu müssen. Fünf Bände erscheinen sogar im Druck.
Nach langen Beratungen werden 1771 die heute noch gültige Archivordnung eingerichtet und die dazugehörenden Findmittel, die Summarien, erstellt. Einzelne Bestände werden erst im 20. Jahrhundert erschlossen.
Die Bemühungen um eine Archivordnung lassen sich an den verschiedenen Signaturen erkennen, die auf manchen Archivalien zu finden sind.
Placidus Reimann.